Welche Gesetzgebung wird angewandt?

Wenn beide Partner Belgier sind, wird die belgische Heiratsgesetzgebung angewandt. Besitz einer der Partner jedoch nicht die belgische Nationalität, dann gelten die Regeln des belgischen Internationalen Privatrechts.

Nach diesem Internationalen Privatrecht werden die Grundbedingungen, die für eine Heirat erfüllt werden müssen, vom Gesetz des Herkuftlandes des nicht belgische Partner geregelt.

Beispiel: Wenn Sie portugiesischer Staatsbürger sind und in Belgien heiraten möchten, müssen sie die portugiesischen Grundbedingungen erfüllen, die für eine Heirat gelten. Die Formbedingungen hingegen werden ausschließlich durch belgisches Recht geregelt und sind unabhängig von der Nationalität der zukünftigen Eheleute.

 

Formbedingungen

Formbedingungen betreffen Formalitäten, die einzuhalten sind und beinhalten beispielsweise die Regeln über die notwendigen Dokumente, die zuständige Behörde, etc.

 

Grundbedingungen

Grundbedingungen betreffen die essentiellen Bedingungen, die die zukünftigen Eheleute selbst erfüllen müssen, z. B. das Alter, ab dem Sie heiraten dürfen oder welcher Verwandtschaftsgrad zugelassen ist.

Wichtig: Allerdings wird Belgien nie eine Heirat durchgeführen, die gegen die belgische öffentliche Ordnung verstößt. Z. B. ist Polygamie in Belgien verboten. Ein Mann, der bereits verheiratet ist, wird also nicht eine zweite Frau heiraten können, auch wenn dies in seinem Herkunftsland möglich ist.