Verlust der belgischen Nationalität

Die belgische Staatsangehörigkeit verlieren Sie in den folgenden Fällen:

Sie erwerben freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit (ab dem Alter von 18 Jahren)

  • Sie haben vor dem 09.06.2007 freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erworben. Damit haben Sie Ihre belgische Staatsangehörigkeit verloren.
  • Sie haben innerhalb des Zeitraums vom 09.06.2007 bis 28.04.2008 freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erworben. Sie haben die belgische Staatsangehörigkeit nur dann verloren, wenn Sie freiwillig die Staatsangehörigkeit einer der folgenden Staaten erworben haben: Österreich, Dänemark, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Die Niederlande und Großbritannien.
  • Sie haben nach dem 28.04.2008 freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erworben, dann verlieren Sie die belgische Staatsangehörigkeit nicht. Das belgische Recht schliesst die doppelte Staatsbürgerschaft nicht aus. Es kann jedoch sein, dass der Staat dessen Nationalität Sie erwerben, dieses Recht nicht vorsieht.

 

 Sie verlieren die belgische Staatsangehörigkeit automatisch an Ihrem 28. Geburtstag

  • wenn Sie nach dem 01.01.1967 im Ausland geboren sind, und
  • Sie zwischen Ihrem 18. und 28. Geburtstag weder Ihren Hauptwohnort in Belgien hatten, noch eine Aufrechterhaltungserklärung bei der belgischen Botschaft oder dem belgischen Konsulat abgegeben haben, und
  • Sie nicht im Ausland für die belgische Regierung oder für eine belgische Organisation gearbeitet haben, und
  • Sie eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, und
  • Sie die belgische Staatsangehörigkeit vor Vollendung des 18. Lebensjahres erworben haben.

 

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und erklären ausdrücklich, die belgische Staatsangehörigkeit nicht behalten zu möchten

  • Wohnen Sie in Belgien, geben Sie die Erklärung zum Verzicht auf die belgische Staatsangehörigkeit in Ihrer Gemeinde ab.
  • Wohnen Sie im Ausland, reichen Sie die Erklärung zum Verzicht auf die belgische Staatsangehörigkeit bei einer belgischen Botschaft bzw. einem belgischen Konsulat ein.

 

Sie sind noch nicht 18 Jahre alt oder mündig und einer Ihrer Elternteile verliert die belgische Staatsangehörigkeit auf einem der oben genannten Wege

  • Sie verlieren die belgische Staatsangehörigkeit.
  • Sie verlieren die belgische Staatsangehörigkeit nicht, wenn Ihr anderer Elternteil die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder wenn der Verlust der belgischen Staatsangehörigkeit dazu führen würde, dass Sie staatenlos werden (d. h. ohne Staatsangehörigkeit).

 

Sie sind noch nicht 18 Jahre alt oder mündig und Sie erwerben eine andere Staatsangehörigkeit, weil Sie von einem Ausländer adoptiert werden

  • Sie verlieren die belgische Staatsangehörigkeit.
  • Sie verlieren die belgische Staatsangehörigkeit nicht, falls einer Ihrer Adoptivelternteile oder der mit dem ausländischen Adoptierenden verheiratete Elternteil die belgische Staatsangehörigkeit besitzt.

 

Sie sind noch nicht 18 Jahre alt oder mündig und Sie haben die belgische Staatsangehörigkeit erworben, weil Sie andernfalls staatenlos gewesen wären

  • Sie verlieren die belgische Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie verlieren die belgische Staatsangehörigkeit,  wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben.

 

Der Appelationshof kann Ihnen die belgische Staatsangehörigkeit aberkennen (= „Aberkennungserklärung“)

  • Sie haben zum Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit andere Gründe geltend gemacht, als den Umstand, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Belgier war.
  • Sie haben grob gegen Ihre Pflichten als belgischer Staatsbürger verstoßen.
  • Die belgische Staatsangehörigkeit kann Ihnen auch aberkannt werden, wenn Sie sie aufgrund falscher Tatsachen, falscher Erklärungen oder falscher Dokumente erlangt haben.

 

Wichtig: Ihre unmündigen Kinder unter 18 Jahren, über die Sie die elterliche Gewalt als Elternteil oder Adoptierender ausüben, verlieren automatisch zum gleichen Datum die belgische Staatsangehörigkeit, zu dem Sie die belgische Staatsangehörigkeit verlieren, es sei denn, der anderer Elternteil ist noch BelgierIn oder Sie besitzen oder erwerben keine andere Staatsangehörigkeit und würden aus diesem Grunde staatenlos (= ohne Staatsangehörigkeit). Dies trifft nicht zu, wenn Sie die belgische Staatsangehörigkeit aufgrund einer Aberkennungserklärung verlieren.