Minderjährige Kinder ohne legalen Aufenthalt, die mit ihren Eltern in Belgien in einer Notsituation leben, haben Recht auf die Hilfe, die notwendig ist, um ihre gesunde Entwicklung zu garantieren. Diese Hilfe wird in Form einer materiellen Hilfe gewährt, sprich wird den Familien kein Geld ausgezahlt, sondern sie erhalten Obdach, Essen,… Dazu muss die Familie einen Antrag beim für sie zuständigen ÖSHZ einreichen. Nach einer Sozialuntersuchung, welche die Bedürftigkeit bestätigt, leitet das ÖSHZ den Antrag weiter an FEDASIL. Fedasil muss der Familie theoretisch einen Platz in einem Asylberwerberzenrum anbieten und die Familie einladen sich beim Dienst Dispatching in Brüssel zu melden. Im Asylbewerberzentrum wird mit der Familie eine realistische Zukunftsperspektive ausgearbeitet. (Gesetzliche Grundlage = Königlicher Erlass vom 24.06.2004).
In der Vergangenheit hat FEDASIL diese Art von Anträgen systematisch abgelehnt und dies mit der ungenügenden Aufnahmekapazität begründet. Die Familien konnten beim Arbeitsgericht Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Zur Zeit werden die Anträge solcher Familien meist positiv beantwortet, allerdings werden sie nicht in normale Asylbewerberzentren untergebracht, sondern in ein spezielles Rückkehrzentrum (Holsbeek) , das vom Ausländeramt verwaltet wird. Es gibt dazu seit Mai 2013 ein Kooperationsprotokoll zwischen Fedasil und dem Ausländeramt. Dieses sieht vor, dass die Familie während maximal einem Monat in diesem Zentrum verbleibt und während dieser Zeit die freiwillige Rückkehr vorbereitet wird.
Juristen stellen diese Vorgehensweise in Frage, da sie nicht konform scheint mit den Regelungen, wie sie im Königlichen Erlass vom 24.06.2004 vorgesehen sind. Die nächsten Monate werden zeigen, ob es hier noch Anpassungen geben wird und wie sich die Gerichte zu dieser Vorgehensweise positionieren.
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