Freiwillige Rückkehr

Unter freiwilliger Rückkehr versteht man ein Unterstützungsprogramm für Menschen, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Die Rückkehrhilfen können je nach Herkunftsland und Aufenthaltssituation der Menschen, die zurückkehren, variieren.

Übersicht der möglichen Hilfen

 

  • Hilfe bei den Formalitäten (Pass, Laisser-Passer, etc.)
  • Übernahme der Reisekosten (Flugkosten oder im Falle von Rückkehr nach Bosnien, Montenegro und Serbien: Organisation eines Reisebusses)
  • Auszahlung einer Prämie (meist beim Abflug) in Höhe von maximal 250,00 € pro Person (Betrag ist nach Alter gestaffelt)
  • Integrationsfond, d. h. Hilfe bei der Integration im Heimatland, dabei handelt es sich um Hilfen, die dazu beitragen die Existenz im Herkunkftsland nachhaltig abzusichern (Finanzierung einer Ausbildung, Anschaffung von Maschinen, Einrichtung eines Ladenlokals, etc.) Die dazu vorgesehenen Gelder werden den Nutznießern nicht in bar ausgezahlt.
  • Europäischer Integrationsfond, d. h. Unterstützung bei der Schaffung eines Kleinunternehmens im Herkunftsland oder Intervention in Gehaltskosten bei AnstellFür diese Menschen gibt es besondere individuelle Hilfen, die dazu dienen die Prekarität zu reduzieren (bspw. Intervention in medizinische Kosten,.. ).ung des Rückkehrers. Auch hier wird der Betrag nicht ausgezahlt sondern Rechnungen übernommen.
  • Besondere für Menschen in prekären Situationen. Dazu zählen
    • nicht begleitete Minderjährige oder seit kurzem erst Volljährige (18-21 J) und die unter Vormundschaft in Belgien waren (Mena)
    • Menschen mit gesundheitlichen Problemen
    • Opfer von Menschenhandel
    • Auch Alleinerziehende und ältere Menschen können eventuell in diese Kategorie fallen, wenn ihre Prekarität durch eine Sozialuntersuchung belegt ist.
    • Schwangere (wenn die Geburt innerhalb von 6 Monaten nach der Ankunft im Heimatland vorgesehen ist)

 

Wer organisiert die freiwillige Rückkehr in Belgien?

IOM · Rue Montoyer 40 · 1000 Bruxelles
Telefon 02 287 70 00

Caritas International · Rue de la Charité 43 · 1210 Bruxelles
Telefon 02 211 10 52
reintegration@caritasint.be

FEDASIL · Rückkehr Schalter:
Rue du Palais 6 – 4000 Lüttich
Montags bis Freitags von 9.00-12.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Tel.:04 340 20 85

oder

Chaussée d´Anvers 57 – 1000 Brüssel
Montags bis Freitags von 9.00-12.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
0800 32 745 (Gratisnummer)
Das Info-Integration arbeitet mit den oben genannten Organisationen zusammen. Dank der Unterstützung von Fedasil können wir Sie  unverbindlich und ausführlich beraten, wenn Sie Fragen haben zur Freiwilligen Rückkehr.

 

Gut zu wissen

1. Im Falle der Unterzeichnung des Vertrags der freiwilligen Rückkehr, kann Sozialhilfe weiter gezahlt werden, auch wenn die Frist, die auf dem Ausweisungsbefehlt vermerkt ist, abgelaufen ist. Bedingung hierfür ist

  • Der Antragssteller muss dazu dem zuständigen Sozialamt seinen Rückkehrvertrag vorlegen.
  • Es bestand ein Anspruch auf Sozialhilfe bevor der Ausweisungsbefehl notifiziert wurde.
  • Er stellt den Antrag auf Verlängerung der Zahlung bevor die Frist, die auf dem Ausweisungsbefehl vermerkt ist, abläuft.
  • Die Sozialhilfe wird nur für die Zeit gewährt, die strikt notwendig ist, die freiwillige Rückkehr vorzubereiten (gesetzliche Basis: Art. 57 des ÖSHZ Gesetzes von 1976).

2. Kehrt man freiwillig zurück mit einem Hilfsprogramm, verpflichtet man sich bei der Unterzeichnung des Rückkehrvertrags während 5 Jahren nicht mehr nach Belgien einzureisen.

3. Die Rückreise wird von IOM oder den anderen Partnern organisiert. Es ist nicht möglich die Rückreise selbst zu organisieren, beispielsweise eigenständig einen Flug zu buchen und die Kosten vom IOM oder einer anderen Organisation zurückerstattet zu bekommen.

4. Kosten, die mit der Organisation der freiwilligen Rückkehr verbunden sind (Anfahrten zur Botschaft in Belgien, zu IOM oder einem der anderen Partner), können unter Umständen zurückerstattet werden.

5. In manchen Situationen ist eine Unterbringung in einem Rückkehrzenrum möglich bis zum Zeitpunkt der Abreise.

6. Sie sind bis zur geplanten Abreise frei zu entscheiden, ob Sie tatsächlich abreisen wollen oder nicht.

Weitere Interessante Informationen finden Sie auf folgender Website: http://fedasil.be/fr/retourvolontaire (dort befinden sich Informationsbrochüren in verschiedenen Sprachen) oder unter: http://www.retourvolontaire.be/